Riesenmaschine

16.10.2005 | 23:16 | Alles wird besser | Papierrascheln

No more trust the girls!


(Dieses Bild wurde vorsichtshalber entfernt und taucht wieder auf, sobald sich die Autorin oder der Autor um die Klärung der Bildrechte gekümmert hat.)
Gar nicht so selten passiert es, dass erst im Moment des Vergehens die Existenz von irgendetwas zur Kenntnis genommen wird. Vergleichbar mit dem Wecker, den man erst bemerkt, wenn er aufhört zu klingeln, verhält es sich mit dem Zentralorgan der Luxuslollimädchen ELLEgirl aus dem Burda Verlag. Laut Editorial der November-Print-Ausgabe hätten wir erfahren können, wie man hochklassig ist, ohne zugleich snobistisch zu sein, edel ohne elitär, sexy ohne ordinär und frech ohne flapsig, also eine Art Münze mit nur einer Seite. Man fragt sich, was schief gegangen sein mag, dass einen derartige Verheissungen über zwei Jahre nicht erreichten.

Führt es zwangläufig zum Scheitern eines Blattes, wenn es diesen Paradoxien eine weitere hinzufügt, indem es sich mit "Trust the girls!" bewirbt? Oder war der Titel der halbgrossen ELLEtochter zu sehr state of the art? Der Titel der November-Ausgabe bietet allen, die an der Frauenthemennadel hängen, sehr viele gute Kaufgründe, wie etwa die doppelte Erwähnung von looks und girls. Es reicht wohl nicht aus, den Standardteasern einige ausgelutschte seit Jahren bewährte Idiome ("Girls don't cry") hinzuzufügen, um die Abwesenheit intellektueller Komplikationen im Inhalt zu signalisieren. So löblich eine frohgemute Oberflächlichkeit sein mag, macht es jedenfalls keine Freude, sich im Mini-Format zu unterfordern. Und nur wenige unter uns leisten sich die rührende Verwirrung, Parfumflakons für 115 € und Lederhandschuhe mit Goldverschluss (jetzt Trend!) für 1.800 € mit der Lupe anzugucken, weil die Zeitung billiger als grossformatige ist.


(Dieses Bild wurde vorsichtshalber entfernt und taucht wieder auf, sobald sich die Autorin oder der Autor um die Klärung der Bildrechte gekümmert hat.)
"Ihr ELLEgirl-Team" ringt im Editorial mit sich, warum es mit den girls und dem Vertrauen nicht lief: "Den Grund zu erklären ist schwierig. Denn er hat mit wirtschaftlichen Umständen zu tun, die leider nicht ELLEgirl-Pink sind. Sie sorgen für das Aus dieser Zeitschrift." Weitere Einzelheiten zu den Einstellungsgründen erspart uns das Team, vielleicht, weil Denkfalten unpink sind, waren, immer sein und die Inhaberin niemals pink machen werden. Wir werden es nie erfahren. Festzuhalten bleibt noch, dass es einen Verteiler weniger gibt für Kosmetikwerbung mit heilsversprechend gefüllten Eiswürfeln – ein Schritt in die richtige Richtung.

Antonia Rossdeut | Dauerhafter Link | Kommentare (6)


19.07.2005 | 15:11 | Anderswo | Alles wird besser | Papierrascheln | Vermutungen über die Welt

Kleine Fische

Ein Gericht ist letztlich auch nur ein Mensch und wird nicht gerne ignoriert. Im Falle der Zuwiderhandlung werden schwere Geschütze aufgefahren, notfalls sogar neue kreiert. Letzte Woche entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) wiederholt im Streit zwischen der EG-Kommission und Frankreich (N° 68/2005) wegen der Duldung von Fang und Handel mit "untermaßigen" Fischen. Frankreich erwies sich gegenüber dem 1991 ergangenen Urteil als belehrungsresistent. Also musste der EuGH in seiner aktuellen Entscheidung nachfassen. Erstmals in der Geschichte der EG wurde deshalb ein Mitgliedstaat zu Zwangsgeld (knapp 60 Million Euro für jedes Halbjahr) und Zahlung eines Pauschalbetrags (20 Million Euro) verurteilt. Das ist viel Geld.

Die Verhängung von zwei Strafen mag der Dreistigkeit des Regelverstoßes durch Frankreich entsprechen, nicht jedoch dem Wortlaut des EG-Vertrags. In Art. 228 Abs. 2 Satz 2 EGV sind die Zwangsmittel gegen einen Staat als Alternativen formuliert, "Pauschalbetrag[s] oder Zwangsgeld[s]" steht dort. Knifflig wird es für den Rechtsanwender, wenn die streitentscheidende Vorschrift nicht den eigenen Vorstellungen entspricht. Selbst ein hinderlicher Wortlaut gilt.

Wer glaubt, der EuGH gerate angesichts der eindeutigen Regelung in Erklärungsnot, irrt. Neben der Rechtswahrung ist der Gerichtshof der Rechtsentwicklung verpflichtet, d.h. wenn es der Wirksamkeit des EG-Rechts dient, geht so einiges. Das Argument der Rechtsentwicklung ist im Laufe der Jahre zum Magic-Tool herangereift, und exakt darauf besannen sich die Richter im vorliegenden Fall. Das lästige "oder" in Art. 228 EGV verwandelten sie in ein verbindendes "und", weil die dadurch gewonnene Befugnis zur doppelten Bestrafung dem widerspenstigen Staat eine Lehre sein wird. Und bloß, weil man die Vorschrift früher noch nicht so ausgelegt hat, heißt es nicht, dass dieser Weg in Zukunft versperrt sei. Wenn man's so rum betrachtet, ist alles klar, oder?

Bei der höchsten europäischen Instanz haben gestern die Gerichtsferien begonnen. Riesenmaschine wünscht frohe Ferien!

Antonia Rossdeut | Dauerhafter Link


15.07.2005 | 18:36 | Alles wird besser | Papierrascheln | Vermutungen über die Welt

Führerscheinentzug macht Dealer zu besseren Menschen

Die Entscheidungen des Großen Senats für Strafsachen sollten jedem Haushalt zugehen, dem am Prädikat "gut geführt" gelegen ist. Das exklusive Gremium befindet durchschnittlich ein Mal im Jahr über Grundsatzfragen des Strafrechts. Die Pressemitteilungen ließen sich folglich problemlos dem IKEA-Katalog beilegen. Beispielsweise die jüngste Entscheidung (1) des BGH-Organs: Wieviel Ruhe und Ordnung könnte in Familien herrschen, wären Einsicht und Anwendungsbereitschaft vorhanden!

Den Anlass für den Beschluss gaben drei Strafverfahren, bei denen die Täter – Dealer, Räuber, Betrüger – vor oder nach Begehung der Straftaten Auto fuhren. Als Maßregelung zur Besserung und Sicherung wurde ihnen die Fahrerlaubnis entzogen (2). Der Generalbundesanwalt fragte sinngemäß, ob das die richtige Hilfe für die "Patienten" (3) sei. Die Angeklagten hätten zwar einiges verbrochen, aber keine Straßenverkehrsdelikte. Der Große Senat meint nun, ihre Führerscheine sollten die Angeklagten nicht zurück bekommen, weil "die Anlasstat tragfähige Rückschlüsse darauf zulasse, daß die Täter bereit seien, die Sicherheit des Straßenverkehrs ihren eigenen kriminellen Interessen unterzuordnen" (4).

Eine höchstinstanzlich abgesicherte Erziehungsmaßnahme wäre folglich ein Inline-Skate-Verbot für das Kind, das beim Kiffen erwischt wurde. Falls es dagegen anquengelt ("Reine Schikane! Das eine hat ja wohl voll nichts mit dem anderen zu tun!"), trumpft man mit der neuesten BGH-Argumentation auf: "Doch, hat es wohl! Wenn Du wieder kiffst und danach skatest, könnte es sein, dass Du einen Fußgänger umfährst. Noch ist es nicht passiert, aber wer weiß, wann!" Eben. Das kann keiner wollen.

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(1) Aktenzeichen GSSt 2/04 vom 27.04.2005
(2) § 69 Absatz 1 Satz 1 Strafgesetzbuch
(3) Interner Staatsanwaltschaftssprech
(4) Presse/Info anklicken, dort: Pressemitteilung 79/2005

Antonia Rossdeut | Dauerhafter Link


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