Riesenmaschine

07.10.2005 | 01:44 | Berlin | Alles wird besser

Rollergrill


(Dieses Bild wurde vorsichtshalber entfernt und taucht wieder auf, sobald sich die Autorin oder der Autor um die Klärung der Bildrechte gekümmert hat.)
Bauchladenbetreiber haben es schwer. Nicht nur, dass ihnen der Verkauf von orthopädischen Fussstützen und Bäumen nach §56 (Abs.1,1d und Abs.3) GewO verboten wird, nein, sie müssen auch die ganze Zeit stehen. Nun gibt es Menschen, die amtsärztlich bestätigt gar nicht stehen können, aber trotzdem ihr Menschenrecht auf Bauchladenbetrieb ausüben wollen. An dieser Stelle drückt der Gesetzgeber offenbar ein Auge zu: Auf dem Alexanderplatz in Berlin stehen nicht nur die hier erfundenen Bratwurst-Bauchläden namens Grillwalker, sondern sitzt seit einiger Zeit auch ein Grillroller (siehe Abbildung). Eine schöne Gesetzesvolte der unbeabsichtigten Behindertenbevorzugung, die vielleicht hilft, die hohe Arbeitslosenquote unter Behinderten zu senken. Und während normale Grillwalker zu zweit arbeiten, weil sie sich abwechseln müssen, kann der Grillroller problemlos eine komplette Schicht durchbraten. Man sieht: Die ach so vielgelobte Standhaftigkeit ist nicht immer von Vorteil.


Kommentar #1 von Matthias:

Wer sich eine Weile Zeit nimmt kann am Alex auch Wunder sehen, da können Lahme plötzlich wieder laufen. (Schichtwechsel)

10.10.2005 | 21:39

Kommentar #2 von Neukölln:

Danke für den wunderbaren Hinweis auf die Gewerbeordnung! Ich glaube, den werde ich verwenden.

16.11.2005 | 11:49

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