Riesenmaschine

30.07.2007 | 18:17 | Zeichen und Wunder

Googlige Sprachreform


Sechs verbotene Verwendungen
des googligen Wortes als Substantiv. (Dieses Bild wurde vorsichtshalber entfernt und taucht wieder auf, sobald sich die Autorin oder der Autor um die Klärung der Bildrechte gekümmert hat.)
Wir haben uns versündigt. Wir haben hier und anderswo die Behauptung zitiert, in Zukunft würden wir mit unserem Google zum Google fahren, um dort Google für unser Google zu kaufen. Dies geschah in Unkenntnis der in den Google-Genehmigungen nachzulesenden Anweisung: "Verwenden Sie die Marke immer nur als Adjektiv, niemals als Substantiv oder Verb und auch nie im Plural oder als Possessivum." Richtig hätte der Satz also lauten müssen: "In Zukunft werden wir mit unserem googligen Fahrzeug zum googligen Supermarkt fahren, um dort ein einziges und keinesfalls mehrere googlige Produkte für einen googligen Einsatzzweck zu kaufen."

Wie wir es allerdings vermeiden können, die Marke als Possessivum zu verwenden, ist uns noch nicht ganz klar. Wie soll man denn sonst vermitteln, dass die googlige Firma – nach dem vollständigen Aufrollen der übrigen Welt auf der googligen Firma ihren grossen Katamari-Ball – jetzt eben auch in Besitz der deutschen Sprache ist? Was wir natürlich keinesfalls kritisieren wollen, sicher wird schon bald alles besser. Die googlige Firma wird die drei albernen und überflüssigen grammatischen Geschlechter an die Basken verkaufen und endlich dafür sorgen, dass auch im Deutschen der Satz von Calvin & Hobbes gilt: Verbing weirds language. Nur das Googeln heisst in dieser googligen Zukunft eben "die googlige Tätigkeit".


Kommentar #1 von regular:

Ach, herrliche neue Möglichkeiten der Berichterstattungssteuerung!
§1 "Verwenden Sie die Marke "Riesenmaschine"niemals in einem Satz, der ein Adjektiv enthält, das im allgemeinen Sprachgebrauch als mit negativer Denoation oder negativen Konnotationen behaftet gilt."
§2 "Verwenden Sie die Marke "Riesenmaschine"niemals in einem Satz, der ein Adjektiv enthält, das im allgemeinen Sprachgebrauch als mit positiver Denoation oder positiven Konnotationen behaftet gilt und der zusätzlich eine ungerade Anzahl Verneinungen enthält"

31.07.2007 | 15:17

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