15.07.2005 | 23:05 | Anderswo | Alles wird besser
Dank SmartMobs erfahren wir, dass sich in England Taxi-Nutzer ab sofort zumindest theoretisch per SMS über eine zentrale Vermittlungsstelle zusammenschließen können, um so durch Taxiteilung Geld zu sparen; mehr dazu hier.
Mehr als ein sehr schlechtes Bild von einer Frau mit Vibrator ist aber momentan auf der Texxi-Website nicht zu finden. Vielleicht wartet man ja noch, bis sich genügend Nutzer zusammengeschlossen haben, dass sich die Erstellung einer richtigen Website lohnt.
15.07.2005 | 22:11 | Alles wird schlechter | Vermutungen über die Welt
 (Aus historischen Rechteklärungsgründen ist hier kein Bild. Aber im 20 Jahre Riesenmaschine-PDF gibt es entweder ein Bild oder eine Bildbeschreibung.)Je älter man wird, desto öfter wünscht man sich, von bestimmten Dingen nichts zu wissen. Es einfach mal nicht gesehen haben. Aber ach, die unschuldige Seele, immer und immer wieder beworfen mit Dreck, hat sich längst davongemacht. Egal, denkt man, schau ich mir das halt auch noch an. Halt! Bevor man klownerotika.com anklickt, sollte man folgende Fragen gewissenhaft beantworten: Hasse ich Clowns? Kommt sowas wie Erotik in meinem Leben überhaupt vor? Habe ich mir einen Rest ästhetisches Empfinden bewahrt und bin deshalb überzeugt, dass es Dinge gibt, die niemals, auch nicht in der schlechtesten aller Welten, zusammengehen?
15.07.2005 | 18:36 | Alles wird besser | Papierrascheln | Vermutungen über die Welt
Die Entscheidungen des Großen Senats für Strafsachen sollten jedem Haushalt zugehen, dem am Prädikat "gut geführt" gelegen ist. Das exklusive Gremium befindet durchschnittlich ein Mal im Jahr über Grundsatzfragen des Strafrechts. Die Pressemitteilungen ließen sich folglich problemlos dem IKEA-Katalog beilegen. Beispielsweise die jüngste Entscheidung (1) des BGH-Organs: Wieviel Ruhe und Ordnung könnte in Familien herrschen, wären Einsicht und Anwendungsbereitschaft vorhanden! Den Anlass für den Beschluss gaben drei Strafverfahren, bei denen die Täter – Dealer, Räuber, Betrüger – vor oder nach Begehung der Straftaten Auto fuhren. Als Maßregelung zur Besserung und Sicherung wurde ihnen die Fahrerlaubnis entzogen (2). Der Generalbundesanwalt fragte sinngemäß, ob das die richtige Hilfe für die "Patienten" (3) sei. Die Angeklagten hätten zwar einiges verbrochen, aber keine Straßenverkehrsdelikte. Der Große Senat meint nun, ihre Führerscheine sollten die Angeklagten nicht zurück bekommen, weil "die Anlasstat tragfähige Rückschlüsse darauf zulasse, daß die Täter bereit seien, die Sicherheit des Straßenverkehrs ihren eigenen kriminellen Interessen unterzuordnen" (4).
Eine höchstinstanzlich abgesicherte Erziehungsmaßnahme wäre folglich ein Inline-Skate-Verbot für das Kind, das beim Kiffen erwischt wurde. Falls es dagegen anquengelt ("Reine Schikane! Das eine hat ja wohl voll nichts mit dem anderen zu tun!"), trumpft man mit der neuesten BGH-Argumentation auf: "Doch, hat es wohl! Wenn Du wieder kiffst und danach skatest, könnte es sein, dass Du einen Fußgänger umfährst. Noch ist es nicht passiert, aber wer weiß, wann!" Eben. Das kann keiner wollen.
---------- (1) Aktenzeichen GSSt 2/04 vom 27.04.2005 (2) § 69 Absatz 1 Satz 1 Strafgesetzbuch (3) Interner Staatsanwaltschaftssprech (4) Presse/Info anklicken, dort: Pressemitteilung 79/2005
15.07.2005 | 20:23 | Supertiere | Sachen kaufen
 (Aus historischen Rechteklärungsgründen ist hier kein Bild. Aber im 20 Jahre Riesenmaschine-PDF gibt es entweder ein Bild oder eine Bildbeschreibung.)Vermutlich wenden sich diese Produkte an Japaner, die die Uhr nicht lesen können bzw. Japaner, die USB nicht verstehen, Japaner, die Pralinen ein wenig unvertraut finden, Japaner, denen Radiergummis suspekt sind und Japaner, die noch nie eine Schlüsselbund-Lampe gesehen haben.
 (Aus historischen Rechteklärungsgründen ist hier kein Bild. Aber im 20 Jahre Riesenmaschine-PDF gibt es entweder ein Bild oder eine Bildbeschreibung.) Vielleicht handelt es sich aber auch um reine Cargokult-Waren nach dem Prinzip "Sushi essen ist modern und teuer – dieser Glanz wird auf alle Produkte abstrahlen, die wie Sushi aussehen". Ein Glück, dass es damals im Mozzarella-Tomate-Basilikum-Zeitalter noch kein USB gab.
 (Aus historischen Rechteklärungsgründen ist hier kein Bild. Aber im 20 Jahre Riesenmaschine-PDF gibt es entweder ein Bild oder eine Bildbeschreibung.)
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15.07.2005 | 19:43 | Anderswo | Supertiere
 (Aus historischen Rechteklärungsgründen ist hier kein Bild. Aber im 20 Jahre Riesenmaschine-PDF gibt es entweder ein Bild oder eine Bildbeschreibung.)Japan ist ein nieversiegender Quell wirrer Produkte und damit endloser Heiterkeit. Ein weiterer Schlag ins Gesicht der Freudlosigkeit ist die abgebildete Produktpalette. Es handelt sich, leicht erkennbar, um Sushi. Bis hierhin hätte diese Information in Deutschland bis etwa 1967 Neuigkeitswert gehabt. Es handelt sich jedoch um keinesfalls essbares Fakesushi aus Polyurethan. Das Unternehmen Asahi Food Sample Manufacturing Ltd. stellt in liebevoller Handarbeit lackiertes Plastiksushi her. Und jetzt der überraschende Turn von der japanischen Abgedrehtheit hin zum logischen, soziokulturell nachvollziehbaren Produkt. In Japan wird seit 80 Jahren künstliches Essen hergestellt. Gerade im Fall Sushi war das notwendig, weil Sushi in Japan als Arme-Leute-Speise galt. Und diese Menschen konnten oft nicht lesen (japanisch ist ja schwierig), wollten aber trotzdem wissen, was sie in der Speisehalle zu essen kaufen. Dafür wurden Auslagen mit Essen aus bemaltem Holz benutzt. Nachvollziehbar, irgendwie. Ob das jetzt ein Grund ist, künstliches Sushi für zu Hause zu bestellen, wie die Website Goods from Japan nahelegt, ist eine andere Frage.
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